Meldeformular gemäß HinweisgeberInnenSchutzgesetz (HSchG)
Mit dem folgenden Formular können Sie Hinweise bzgl. des Verdachts auf Verfehlungen des Unternehmens gegen geltendes Bundes- und Unionsrecht melden. Das HSchG gilt für die Hinweisgebung hinsichtlich (des Verdachts) der Verletzung von Vorschriften u.a. in den Bereichen Öffentliches Auftragswesen, Finanzdienstleistungen, Produktsicherheit, Verkehrssicherheit, Umweltschutz, Lebensmittelsicherheit, Tierschutz, öffentliche Gesundheit, Verbraucherschutz, Datenschutz und Korruption.
Die Meldung erfolgt anonym. Empfänger:in der Hinweise ist der Arbeitnehmer:innen-Betriebsrat. Die von Ihnen eingegeben E-Mail Adresse dient dem Erhalt der Bestätigung des Empfangs des Hinweise und ist dem Hinweis-Empfänger bekannt, wird aber nicht dauerhaft gespeichert.